Alkohol im Straßenverkehr
Das Problembewusstsein für Alkohol am Steuer ist in den letzten Jahren dank unermüdlicher Aufklärungsarbeit gestiegen: 68% der Bevölkerung stimmen stichprobenartigen Alkoholtests im Straßenverkehr zu. Das ist ein Fortschritt, trotzdem wird Alkohol am Steuer noch von zu vielen Menschen auf die leichte Schulter genommen.
Im Jahr 2018 wurden in Österreich 28.067 Anzeigen wegen Alkohol am Steuer erstattet. Bei 2.291 Unfällen war mindestens eine Person beteiligt, die unter Alkoholeinfluss stand. Dabei wurden 2.959 Personen verletzt und 33 Personen getötet. Alkoholisierung war bei 7,3 % der tödlichen Verkehrsunfälle die vermutliche Hauptunfallursache.
Als gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze in Österreich gelten 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Für Probeführerschein-BesitzerInnen (LenkerInnen, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre besitzen) sowie Lkw- und BusfahrerInnen gilt die 0,1-Promille-Grenze. Für RadfahrerInnen gelten 0,8 Promille.
Nachweisbarkeit von Alkohol
Alkohol kann in der Atemluft, im Blut oder im Urin nachgewiesen werden. Während die Atemalkoholkonzentration direkt in die Blutalkoholkonzentration umgerechnet werden kann, besteht zwischen der Urinalkoholkonzentration und der Blutalkoholkonzentration kein konstantes Verhältnis, ein Rückschluss auf den tatsächlichen Blutalkoholgehalt ist daher nicht möglich.